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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Waldhäuschen-Aufenthalte
Die AGB gelten bei kurzfristiger Vermietung des Ferienhauses „Das Waldhäuschen“ von Armin Mück in 21388 Soderstorf-Raven, Ernesto-Krause-Weg 16. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis - den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Der Vermieter ist berechtigt, geringfügige gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Bildern im Mietangebot zuzulassen.
Aus dem Gastaufnahmevertrag ergeben sich folgende Rechte und Pflichten:
§1. Vertragsabschluss Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn der Ferienhaus-Aufenthalt vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde, sowie 30 % des Mietpreises beim Vermieter eingegangen sind. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.
§2. Leistungen und Pflichten Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Wenn er wegen unvorhersehbarer Ereignisse nicht dazu in der Lage ist, bekommt der Mieter den vollen Mietpreis erstattet. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Der Vermieter ist berechtigt, weitere Dienstleistungen kostenpflichtig anzubieten. Die Betten sind mit Bettzeug zu benutzen. Wäschepakete (Bettwäsche und Handtücher) können gemietet werden. Werden Fahrräder für die Aufenthaltsdauer mitgemietet, so hat sich der Mieter vor deren Benutzung von der Verkehrssicherheit zu überzeugen. Zahlungspflicht für den Mieter besteht spätestens am Anreisetag. Zu zahlen ist im Voraus. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.
§3. Rücktritt Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
§3a. Stornierung der Mietvereinbarung Bei einer Stornierung bis zum 30ten Tag vor dem geplanten Anreisetag werden 25% des vereinbarten Mietpreises einbehalten. Bei Stornierung ab dem 29ten Tag bis zum 10ten Tag vor dem geplanten Anreisetag werden 50 % des Mietpreises berechnet. Bei kurzfristiger Stornierung ab dem 9ten Tag vor dem geplanten Anreisetag bis zum geplanten Anreisetag werden 80% des Mietpreises berechnet. Die Mieteinnahmen anderweitig vermieteter Tage werden davon abgezogen. Eine mögliche Rückerstattung ist frühestens 30 Tage nach dem ursprünglich vereinbarten Abreisetag möglich. Die Bearbeitungsgebühr für alle Stornierungen beträgt 50 EUR.
§4. An- und Abreisetag An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast das bestellte Ferienhaus - wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde - ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 12:00 Uhr zu räumen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
§5. Schäden in der Wohnung Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.
§6. Datenschutz Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Versicherung, etc.).
§7. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Lüneburg, 09.08.2008
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